Nicht nur der Preis einer Fahr-Lektion spielt eine wesentliche Rolle wenn es darum geht,
eine kostengünstige Ausbildung zu erhalten…
Die nachgenannten Preise in CHF beinhalten:
Kraftstoff, Service, Reifen, Reparaturen (Verschleiss), Autobahnvignette (CH), Motorfahrzeugsteuer, Administration & Versicherung.
Die Tarife gelten ab 1. Januar 2024...
Beachten Sie bitte auch:
Ihre Lernfähigkeit, die Dauer und die Qualität der erhaltenen Fahr-Lektion sowie das
zwischenmenschliche Klima im Auto…
Unser Ziel ist es und wird es immer bleiben:
Sie auf Ihrem Weg kompetent, professionell und effizient zu einem selbständigen sowie
sicheren Auto-Fahrer auszubilden.
Mit viel Geduld, Geschick und Humor…
Auto (Kategorie B):
1 Fahr-Lektion à 50 Minuten kostet CHF 95.00
10 Fahr-Lektionen à 50 Minuten kosten nur CHF 850.00
(Gilt als 10er-Abonnement & nur bei Voraus-Bezahlung)
Taxi (Berechtigung BPT):
1 Fahr-Lektion à 50 Minuten kostet CHF 95.00
10 Fahr-Lektionen à 50 Minuten kosten nur CHF 850.00
(Gilt als 10er-Abonnement & nur bei Voraus-Bezahlung)
Kontroll-Fahrten:
Prüfungs-Fahrten:
Fahrpraxis-Refreshing:
(Persönliche Fahr-Betreuung inkl. Beratung, Fahr-Sicherheit & Verkehrs-Theorie)
1 Fahr-Lektion à 50 Minuten kostet CHF 95.00
10 Fahr-Lektionen à 50 Minuten kosten nur CHF 850.00
(Gilt als 10er-Abonnement & nur bei Voraus-Bezahlung)
Administrations- & Versicherungs-Kosten (Einmaliger Pauschal-Betrag): CHF 120.00
Als Kunde der FAHRSCHULE ZENTRALSCHWEIZ sind Sie im Schadenfall
durch Haftpflicht- & Kaskoversicherung geschützt.
D.h. der Selbstbehalt für Lernfahrende & Neulenker/Innen beträgt CHF 0.00
Annullierungs-Regel (FairDrive):
Je nach Mutations-Zeitpunkt, kommt die Annullierungs-Regel (FairDrive) zur Anwendung.
Falls eine Termin-Reservation mehr als 24 Stunden vor Lektion-Beginn annulliert, verkürzt
oder auf einen anderen Zeitpunkt verschoben wird, hat dies keine Kosten zur Folge.
Termin-Verschiebungen, weniger als 24 Stunden vor Lektion-Antritt, sind gebührenpflichtig.
Bei Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung ist die Hälfte der ursprünglich gebuchten
Lektion-Gebühr zu entrichten. Die angebrochene halbe Stunde wird dabei jeweils aufgerundet.
Verhinderungen durch Krankheit oder Unfall sind umgehend mit dem Original-Arztzeugnis zu belegen.
Tarife & Infos (Änderungen):
Mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen, seitens der FAHRSCHULE ZENTRALSCHWEIZ,
sind Änderungen jederzeit möglich.